AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Lieferanten für den Großhandelsvertrieb (B2B)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Lie­fe­ran­ten (nach­fol­gend “Lie­fe­rant”) und dem Kun­den (nach­fol­gend “Kun­de”), soweit es sich beim Kun­den um einen Unter­neh­mer im Sin­ne des § 14 BGB han­delt.
Gegen­stand der Ver­ein­ba­rung ist die Bereit­stel­lung eines Pro­dukt­ka­ta­logs mit Ange­bo­ten ver­schie­de­ner Her­stel­ler durch den Lie­fe­ran­ten. Die­ser Kata­log dient aus­schließ­lich der Geschäfts­ab­wick­lung über den Lie­fe­ran­ten.

2. Vertraulichkeit

Der Kun­de ver­pflich­tet sich, sämt­li­che im Pro­dukt­ka­ta­log ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen – ins­be­son­de­re Her­stel­ler­da­ten, Pro­dukt­be­zeich­nun­gen, Prei­se und Bezugs­quel­len – streng ver­trau­lich zu behan­deln. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te ist aus­drück­lich unter­sagt. Die­se Ver­pflich­tung gilt über das Ver­trags­en­de hin­aus für einen Zeit­raum von zwei Jah­ren.

3. Direktkontaktverbot

Dem Kun­den ist es unter­sagt, ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustim­mung des Lie­fe­ran­ten direkt mit den im Kata­log genann­ten Her­stel­lern Kon­takt auf­zu­neh­men, Ver­hand­lun­gen zu füh­ren oder Geschäf­te abzu­schlie­ßen.

4. Exklusiver Bestellweg

Der Kun­de ver­pflich­tet sich, sämt­li­che Bestel­lun­gen über Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen, die im Kata­log ange­bo­ten wer­den, aus­schließ­lich über den Lie­fe­ran­ten abzu­wi­ckeln. Direk­te Bestel­lun­gen bei den Her­stel­lern sind unter­sagt.

5. Vertragsstrafe

Für jeden schuld­haf­ten Ver­stoß gegen die Bestim­mun­gen der Zif­fern 2 bis 4 ver­pflich­tet sich der Kun­de zur Zah­lung einer Ver­trags­stra­fe in Höhe von 50.000 € an den Lie­fe­ran­ten.
Die Gel­tend­ma­chung eines dar­über hin­aus­ge­hen­den Scha­dens bleibt aus­drück­lich vor­be­hal­ten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart, gel­ten die im Kata­log ange­ge­be­nen Prei­se zuzüg­lich gesetz­li­cher Umsatz­steu­er. Rech­nun­gen sind sofort fäl­lig und ohne Abzug inner­halb von 14 Tagen ab Rech­nungs­da­tum zu bezah­len.

7. Haftung

Für Schä­den, die durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wer­den, haf­tet der Lie­fe­rant nur bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten), wobei die Haf­tung in sol­chen Fäl­len auf den ver­trags­ty­pisch vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt ist.
Eine Haf­tung für ent­gan­ge­nen Gewinn ist aus­ge­schlos­sen. Die Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz sowie für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit bleibt unbe­rührt.

8. Laufzeit und Kündigung

Die­se Ver­ein­ba­rung wird auf unbe­stimm­te Zeit geschlos­sen und kann von bei­den Par­tei­en mit einer Frist von drei Mona­ten zum Monats­en­de schrift­lich gekün­digt wer­den.
Das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt.

9. Schlussbestimmungen

Ände­run­gen und Ergän­zun­gen die­ser Ver­ein­ba­rung bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für die Auf­he­bung des Schrift­form­erfor­der­nis­ses.
Soll­te eine Bestim­mung die­ser AGB ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt. Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich, die unwirk­sa­me Bestim­mung durch eine sol­che zu erset­zen, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung am nächs­ten kommt.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus und im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trag ist der Sitz des Lie­fe­ran­ten, sofern der Kun­de Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist.
Es gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.

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